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März 2025

Hebammenausbildung in Akupunktur und Chinesischer Medizin Oktober 2023 bis März 2025

Samstag, 01. März 2025
Block 8: Hebammenausbildung 2023 bis 2025

8. Ausbildungsblock/Modul 15:
PRÜFUNG : Theorie, Praxis

Max. Teilnehmerinnen: 20 Hebammen

Mindestvoraussetzungen für die Ausbildung
Die Ausbildung ist speziell für Hebammen konzipiert. Die Weiterbildung ist erst nach Erlangen des Hebammendiploms möglich. ÄrztInnen können an der Ausbildung teilnehmen.
Die Grundausbildung in Akupunktur und Chinesischer Medizin umfasst mindestens 140 Zeitstunden und eine Prüfung. Eine darüber hinaus vertiefende Ausbildung wird empfohlen.
Es gibt keine Trennung von Theorie- und Praxiskursen.
Der Anteil des praktischen Unterrichts sollte 30 Stunden nicht unterschreiten.
Die ersten praktischen Nadelübungen erfolgen erst nach der theoretischen Grundausbildung.
Die Unterrichtszeit sollte nicht länger als 8 Stunden pro Tag sein.
Im theoretischen Ausbildungsabschnitt sind überschaubare Gruppen von maximal 20 Teilnehmern empfehlenswert.
AusbildnerInnen verfügen über eine Vollausbildung in Akupunktur und Chinesischer Medizin von mind. 320 Stunden. Dabei muss die Erfahrung mindestens 5 Jahre betragen.
AusbildnerInnen für den geburtshilflichen Teil sind GeburtshelferInnen/GynäkologInnen oder Hebammen mit einer 3 jährigen Erfahrung in der Anwendung von Akupunktur und Chinesischer Medizin in Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett.
Sie verfügen über gute Kenntnisse, was Hebammenarbeit beinhaltet und wann Hebammen in Akupunktur und Chinesischer Medizin tätig werden können.
Nach Beendigung der Grundausbildung empfiehlt sich eine kontinuierliche Fortbildung.
Im Zeitabschnitt von 2 Jahren beträgt diese einen Fortbildungstag

Übergangsregelungen

Begonnene Ausbildungen werden mit zunächst 80 Stunden zu Ende geführt.
Ab 1.1.2007 werden Grundausbildungen mit 140 Stunden anerkannt
Für abgeschlossene 80-Stunden-Ausbildungen wird eine Nachschulung durch fünf Fortbildungen innerhalb von 5 Jahren empfohlen

Rechtsgrundlagen
Wird Akupunktur und Chinesische Medizin durch Hebammen ausgeübt, sollten im Hinblick auf mögliche rechtliche Konsequenzen folgende Punkte beachtet werden:

Jede Hebamme ist für die Einhaltung einer qualifizierten Ausbildung in Akupunktur und Chinesischer Medizin verantwortlich.
Da das ÖHG die Einhaltung der Empfehlungen bei den verschiedenen Anbietern nicht überprüfen kann, ist jede Hebamme selbst verpflichtet Ausbildungsinhalte der verschiedenen Schulen mit den Empfehlungen des ÖHG zu vergleichen.
Bei haftungsrechtlichen Konsequenzen obliegt der Hebamme die Beweispflicht, sich fundiert praktisch und theoretisch ausgebildet zu haben. Dazu gehört auch der Nachweis, über eine regelmäßige Weiterqualifikation nach den Empfehlungen, sowie die ständige praktische Anwendung von Akupunktur und Chinesischer Medizin.
Die Abgrenzung der Hebammentätigkeit zum Aufgabenbereich des Arztes ergibt sich aus der Verpflichtung der Hebamme, bei Regelwidrigkeiten einen Arzt/Ärztin beizuziehen. (Hebammengesetz 2 und 4).
Die angestellte Hebamme ist gegenüber dem Vorgesetzen in fachlicher Hinsicht weisungsgebunden. Sie kann pathologische Verlaufsformen im Sinne des Delegationsverfahrens behandeln, wenn sie über eine hinreichende Ausbildung zur Übernahme der auf sie delegierten Tätigkeit verfügt.
Freiberuflich tätige Hebammen können Akupunktur und Chinesische Medizin nur im Rahmen von Hilfeleistung bei Schwangerschaftsbeschwerden behandeln.
Akupunktur und Chinesische Medizin sollte während der Grundausbildung nur zu Übungszwecken im Rahmen der Ausbildung bei darüber informierten Frauen angewendet werden.

ÖHG Empfehlung aus: Hebammenzeitung April 2007/Ausgabe 02/07

Die Teilnahme an Seminaren und Fortbildungen ist freiwillig und erfolgt auf eigene Gefahr. Jede/r Teilnehmer/in kommt für verursachte Schäden selbst auf und stellt den Veranstalter und Seminar/Fortbildungsleiter von allen Haftansprüchen frei.
Die angebotene Fortbildung ersetzt weder eine medizinische oder fachtherapeutische Behandlung noch ein Studium der allgemeinen Medizin.
Wir verweisen ausdrücklich auch auf die gültige Gesetzeslage in Österreich, nach der die Ausübung von Kursinhalten - die sich mit der Heilbehandlung an Kranken und der Diagnoseerstellung im Sinne des Ärztegesetzes beschäftigen - ausschließlich Ärtzten/innen vorbehalten ist.
Die Fortbildungen über solche Fachbereiche stehen Nichtärzten ausschließlich aus persönlichem Interesse zur Erweiterung ihres persönlichen Horizonts offen und dürfen nur im Rahmen ihrer Ausbildungen und Gewerbeberechtigungen angewandt werden.

Das BACOPA BILDUNGSZENTRUM ist eine seit 2003 vom Land OÖ, dem Cert NÖ, dem Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds, dem Land Kärnten und Salzburg - zertifizierte Erwachsenenfortbildungseinrichtung und ermöglicht so den Teilnehmenden individuelle finanzielle Förderungen. Informieren Sie sich bitte bei den jeweiligen Stellen.

Wann? Samstag, 01. März 2025
9.00 - 13.00 und 14.30 bis ca. 18.30

Wo? BACOPA Bildungszentrum, Waidern 42, 4521 Schiedlberg/OÖ

Beitrag: 175,– Euro inkl. 20% Ust
Inkl. Skripten und Kaffeepausen

Anmeldungen ab sofort bei: BACOPA Bildungszentrum, Waidern 42, A-4521 Schiedlberg, Österreich.
Beschränkte Teilnehmerzahl. Nutzen Sie unser Anmeldeformular. Für alle Lehrveranstaltungen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-LVA).

Fax: 07251-22235-16 oder per E-Mail unter: bildungszentrum@bacopa.at


Seminarleitung:

Dr. Sellner Christoph

Dr. Sellner Christoph
Ich absolvierte mein Studium der Medizin an der Universität Wien. Parallel zur Turnusausbildung begann ich die Ausbildung in der Chinesischen Medizin mit den Teilgebieten der Akupunktur und der Tuina Therapie.

In weiterer Folge und durch die Faszination beflügelt war ich 2 Jahre als Vortragender in einer Akupunkturgesellschaft tätig. Während dieser Zeit konnte ich auch Auslandshospitationen leiten. Im Jahr 2000 begann ich meine Ausbildung zum Frauenarzt und parallel dazu konnte ich täglich, aufgrund der immer größer gewordenen Nachfrage der werdenden Mütter, meine Kenntnisse der komplementären Therapien im speziellen der Akupunktur sowohl in der Geburtsvorbereitung, Geburtsbegleitung und Wochenbett, zum Einsatz bringen.

Nach und nach stieg aber auch das Interesse der Hebammen an der TCM, sodass ich 2004 zum 1. mal für das EKIZ Graz einen Hebammenakupunkturkurs veranstalten durfte.
In weiterer Folge erarbeitete ich Empfehlungen für die Ausbildung von Hebammen in Akupunktur und Chinesischer Medizin, angelehnt an die Deutsche Ausbildungsordnung, die es den TeilnehmerInnen nach einjähriger Ausbildung und praktischer und schriftlicher Prüfung ermöglicht, eigenverantwortlich Therapieformen der TCM im Rahmen der Betreuung von Schwangeren anzuwenden. Diese Ausbildung ist jedoch genauso für ÄrztInnen geeignet, die geburtshilflich tätig sind, aber keine gesamte Akupunkturausbildung absolvieren wollen.

Die Anwendung bewährter Therapien der Traditionellen Chinesischen Medizin gehört in den nächsten Jahren zum Standard jeder geburtshilflichen Einrichtung bzw zum Arbeitsfeld der Hebammen und GynäkologInnen und das nicht zuletzt wegen der immer größer werdenden Nachfrage aller werdenden Mütter.

Es ist mir ein großes Anliegen diesem allgemeinen Wunsch und Trend auf beiden Seiten, also von werdenden Müttern und von Therapeuten, gerecht zu werden.

Herr Dr. Sellner unterrichtet seit 2006 im BACOPA Bildungszentrum.