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Dr. Neebs Nr. 6 - Jahres-Wechsler, 340 Tabletten. Frauengesundheit


Abbildung in Arbeit
Titel:Dr. Neebs Nr. 6 - Jahres-Wechsler, 340 Tabletten. Frauengesundheit
Autor: 
Preis:Euro 77.90
Bestellnummer:F110

Thema: Frauengesundheit

Inhalt: 340 Power-Pellets zu je ca. 500 mg

Verzehrhinweis: 3x täglich 4-6 Power-Pellets
Eine Woche vor der Blutung beginnend monatlich für eine Woche, bei Wechseljahresstörungen über einige Monate.

Die Power-Pellets können auch zur Steigerung der Wirkung zerstampft und mit beliebig Wasser für ca. 2-3 Minuten aufgekocht und nach dem Abkühlen getrunken werden.

Anwendung:

Wenn sich hormonelle Veränderungen durch Früherwachen, Nachtschweiß, Stimmungsschwankungen, Hitzewallungen und trockene Schleimhäute zeigen, dann ist diese Kombination geeignet, das Gleichgewicht wiederherzustellen.

Nach der Chinesischen Medizin geeignet bei Nieren-Yin-Leere mit leerer Hitze, sowie Blut-Leere mit den gleichen Beschwerden, aber während der Monatsblutung (PMS). Die Zunge ist meist trocken oder mit zu dünnem Belag, der Puls leer an den Nieren-Stellen oder hinten leer und vorne oberflächlich.
Zutaten:

Cyperus rotundus L.(Xiang Fu), Lycium barbarum L.(Di Gu Pi), Anemarrhena asphodeloides Bunge(Zhi Mu), Panax ginseng C. A. Meyer(Ren Shen), Epimedium brevicornum Maxim.(Yin Yang Huo), Dioscorea opposita Thunb.(Shan Yao ), Angelica sinensis (Oliv.) Diels(Dang Gui).

Nahrungsergänzungsmittel. Die Namen der Beschwerden und Symptome, die möglicherweise in diesen Chinesischen Kräutermischungen benannt werden, sind rein indikativer Natur. Für eine exakte Diagnose, und vor allem schwangeren und stillenden Frauen raten wir, einen Therapeuten, der sich auf chinesischen Medizin spezialisert hat, oder den Hausarzt, zu konsultieren. PHTOCOMM kann in keiner Weise für unsachgemäße Verwendung dieser Produkte verantwortlich gemacht werden. Keinesfalls die empfohlene Tagesdosis überschreiten.

Wozu Nahrungsergänzungsmittel?
Nach der rechtlichen Definition sollen Nahrungsergänzungsmittel die tägliche Ernährung ergänzen und zwar mit Vitalstoffen wie z. B. Vitaminen, Mineralstoffen, Pflanzenwirkstoffen, Aminosäuren usw.

Wir brauchen Vitamine, Mineralstoffe, Aminosäuren, Fettsäuren und sekundäre Pflanzenstoffe u. a. für eine optimale Funktion unseres Immunsystems, für den Kohlenhydrat-, Eiweiß- und Fettstoffwechsel, für die korrekte Funktion von Herz-Kreislauf und unsere Organsysteme und nicht zuletzt als wirksame Mittel gegen Freie Radikale sowie zur Unterstützung der Entgiftungsfunktionen in unserem Körper.

Für unseren Körper und unser Wohlbefinden sind Vitalstoffe daher unverzichtbar.

Nahrungsergänzungsmittel dürfen eine vernünftige Ernährung und eine gesundheitsbewusste Lebensweise nicht ersetzen sondern sollen diese unterstützen.

Ohne Nebenwirkungen
Nahrungsergänzungsmittel sind in ihrer Dosierung so gewählt, dass, bei Einhaltung der empfohlenen Tagesmenge, keine Nebenwirkungen zu befürchten sind.

Nahrungsergänzungsmittel sind keine Arzneimittel und sie können und dürfen daher auch nicht den regelmäßigen Besuch beim Arzt ersetzen.

Gesetzliche Bestimmungen
Die rechtliche Grundlage für Nahrungsergänzungsmittel stellt die EU-Richtlinie 2002/46/EG dar, die mit der österreichischen Nahrungsergänzungsmittelverordnung 88/2004 (NEMV) in nationales Recht umgesetzt wurde.

Der Begriff Nahrungsergänzungsmittel wird in der Novelle zum Lebensmittelgesetz 69/2003 erklärt:

Nahrungsergänzungsmittel sind dazu bestimmt, die normale Ernährung zu ergänzen und die aus Einfach- und Mehrfachkonzentraten von Vitaminen oder Mineralstoffen oder sonstigen Stoffen mit ernährungsspezifischer oder -physiologischer Wirkung bestehen und in dosierter Form in Verkehr gebracht werden, d.h. in Form von z. B. Kapseln, Pastillen, Tabletten, Pillen und anderen ähnlichen Darreichungsformen, Pulverbeuteln, Flüssigampullen, Flaschen mit Tropfeinsätzen und ähnlichen Darreichungsformen von Flüssigkeiten und Pulvern zur Aufnahme in abgemessenen kleinen Mengen.

Folgende Gesetze müssen ebenfalls beachtet werden:

Lebensmittelkennzeichnungsverordnung 1993 - LMKV, BGBl. 1993/72
Nährwertkennzeichnungsverordnung, BGBl. 1195/896
Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz 2006 - LMSVG, BGBl. 2006/13
Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel (Health-Claims-Verordnung)
Fertigpackungsverordnung (FPVO) BBl. 1993/867
Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel (Lebensmittelinformationsverordnung)

Die gesetzlichen Grundlagen für die Bio-Produkte bieten folgende EU-Bio-Verordnungen: 2092/91 und 834/2007.

Gesundheitsbezogene Angaben
Nahrungsergänzungsmittel dürfen per Gesetz nur mit sogenannten gesundheitsbezogenen Angaben in Verkehr gebracht werden.