Über alle von Ihnen einbezahlten Beträge erhalten Sie für das Finanzamt (z.B. Jahresausgleich), für Förderungseinrichtungen, Ihren Arbeitgeber usw. verwendbare Rechnungen und Teilnahmebestätigungen
Beachten Sie bitte: Fortbildungskosten können steuerlich geltend gemacht werden.
Wir sind eine seit 2003 zertifizierte Erwachsenenfortbildungseinrichtung, was für Sie möglicherweise Förderung bedeutet. Informieren Sie sich bitte.
Teilnahmebestätigungen werden auf Wunsch ausgestellt, wenn Sie mindestens 80% der Veranstaltung anwesend waren.
Zulassung zu Prüfungen ebenfalls nur bei nachgewiesener Anwesenheit von 80 Prozent.